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   VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13   

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VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13 (https://dejure.org/2014,4303)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.02.2014 - 12 K 4747/13 (https://dejure.org/2014,4303)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 12 K 4747/13 (https://dejure.org/2014,4303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitige Bekanntgabe der Auswahlkriterien vor Ernennung des Mitbewerbers; Ausschreibungspflicht hinsichtlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstrecht - Beförderungsrangliste; Auswahlgrundlage; Bekanntgabe der Auswahlkriterien; Ausschreibungspflicht; Zeitpunkt der Festlegung der Beurteilungsnoten; Quoten/Spitzensätze und Überschreitung; Anlassbeurteilungen; Gebot der inhaltlichen Ausschöpfung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    In Bezug auf die Vergabe höherer Ämter einer Laufbahn durch Beförderungen handelt es sich um Kriterien, die darüber Aufschluss geben, in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amtes genügt und sich in dem höheren Amt voraussichtlich bewähren wird (BVerwG, Urt. v. 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 -).

    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - BVerwG 2 C 31.01 - juris, und Urt. v. 04.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris sowie Urt. v. 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 - juris).

    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, wobei er darauf zu achten hat, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (st. Rspr., vgl. Urteile v. 27.02.2003, a.a.O., v. 04.11.2010, a.a.O. u. v. 30.06.2011, a.a.O.).

    Damit fehlte es an einer Grundlage für die Auswahlentscheidung,, denn diese stellen zwingend die dienstlichen Beurteilungen dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - BVerwG 2 C 31.01 - juris, und Urt. v. 04.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris sowie Urt. v. 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 - juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist maßgebend für den Leistungsvergleich in erster Linie das abschließende Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - BVerwG 2 C 16.02 sowie Urt. v. 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, jeweils juris).

    Hieraus folgt, dass er bei gleichem Gesamturteil zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen und diese unter Anwendung gleicher Maßstäbe zu bewerten hat (vgl. BVerwG, Urteile v. 27.02.2003 und v. 30.06.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    Die für die Erstellung von Regelbeurteilungen ggf. zu beachtende Richtwerte für die Vergabe von Spitzenbeurteilungen müssen sich auch bei Anlassbeurteilungen niederschlagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12).

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BVerwG, Urt. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris).

    Der Bewerberverfahrensanspruch ist vorliegend allerdings nicht bereits deshalb verletzt, weil der Antragsgegner nicht sämtliche Beförderungsstellen freigehalten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris), sondern acht der vorgesehenen Beförderungsstellen an die ausgewählten Mitbewerber vergeben hat.

    Bei der Erstellung von Regelbeurteilungen ggf. zu beachtende Richtwerte für die Vergabe von Spitzenbeurteilungen müssen sich danach auch bei den Anlassbeurteilungen niederschlagen, selbst wenn für diese entsprechende Richtwerte nicht gelten sollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2012, a.a.O.).

    Dies dürfte trotz der Anknüpfung an das Leistungsmerkmal nicht dem Gebot der inhaltlichen Ausschöpfung von dienstlichen Beurteilungen bei Gleichstand der Endnote entsprechen, denn dies erfordert die Betrachtung und Bewertung von Einzelmerkmalen innerhalb der Leistungskriterien (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    Die Ernennung des ausgewählten Bewerbers muss bereits dann durch einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl des Antragstellers bei fehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.09.2001 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633; BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - BVerwG 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102 ff., juris).

    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - BVerwG 2 C 31.01 - juris, und Urt. v. 04.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris sowie Urt. v. 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 - juris).

    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, wobei er darauf zu achten hat, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (st. Rspr., vgl. Urteile v. 27.02.2003, a.a.O., v. 04.11.2010, a.a.O. u. v. 30.06.2011, a.a.O.).

    Damit fehlte es an einer Grundlage für die Auswahlentscheidung,, denn diese stellen zwingend die dienstlichen Beurteilungen dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - BVerwG 2 C 31.01 - juris, und Urt. v. 04.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris sowie Urt. v. 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 - juris).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - BVerwG 2 C 16.02 - juris).

    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, wobei er darauf zu achten hat, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (st. Rspr., vgl. Urteile v. 27.02.2003, a.a.O., v. 04.11.2010, a.a.O. u. v. 30.06.2011, a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist maßgebend für den Leistungsvergleich in erster Linie das abschließende Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - BVerwG 2 C 16.02 sowie Urt. v. 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, jeweils juris).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - BVerwG 2 C 31.01 - juris, und Urt. v. 04.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris sowie Urt. v. 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 - juris).

    Damit fehlte es an einer Grundlage für die Auswahlentscheidung,, denn diese stellen zwingend die dienstlichen Beurteilungen dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - BVerwG 2 C 31.01 - juris, und Urt. v. 04.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris sowie Urt. v. 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2013 - 2 B 10707/13

    Zum Erfordernis einer Stellenausschreibung für Beförderungsstellen im

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    Die Ausschreibungspflicht dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.10.2013 - 2 B 10707/13); sie ist dem Bewerberverfahrensanspruch vorgelagert, weil sie die Bildung des Bewerberkreises zur Folge hat.

    Die Ausschreibungspflicht dient der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst und erfordert deshalb (auch) die konkrete Angabe der Anzahl der zu besetzenden Beförderungsstellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.10.2013 - 2 B 10707/13 - juris).

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (st. Rspr., BVerwG, Urteile v. 19.03.1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwE 106, 263 - u. v. 10.02.2000 - BVerwG 2 A 10.98 - juris).

    Insoweit hat sich die Überprüfung auf Verfahrensfehler, die Einhaltung vom Dienstherrn erlassener Beurteilungsrichtlinien sowie darauf zu beschränken, ob der Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet wurden oder ob sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, Urt. v. 10.02.2000 - BVerwG 2 A 10.98 - juris, st. Rspr.).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    Insoweit kommt dem Dienstherrn bei der Würdigung von Einzelfeststellungen einer Beurteilung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, ZBR 2013, 126).
  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    Nachdem der Landesgesetzgeber sich für die Ausschreibungspflicht entschieden hat (vgl. noch die Rechtsprechung des BVerwG, Urt. v. 16.10.1975 - BVerwGE 49, 232, 242 ff. -, wonach keine verfassungsrechtliche Pflicht zur Ausschreibung von Beförderungsstellen existiere, sowie BVerfG, Beschl. v. 03.03.1976 - 2 BvR 133/76 - juris), war der Antragsgegner hieran gebunden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13

    Konkurrentenstreitverfahren - zum Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
    Allerdings verbietet es das Gebot der inhaltlichen Ausschöpfung, die Einzelauswertung auf Teilbereiche zu beschränken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.09.2013 - 2 B 10781/13.OVG - juris).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 494/14

    Behördliche Praxis, nach Erreichen der Altersgrenze zur Erstellung von

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Februar 2014 - 12 K 4747/13 - wird zurückgewiesen.
  • VG Bayreuth, 14.02.2022 - B 5 E 21.1242

    Rechtswidrige Entscheidung über Vergabe eines Dienstpostens, nicht eröffnete

    Damit stand zum Stichtag 20.08.2021 noch nicht einmal der Inhalt der Beurteilung unabrückbar fest (vgl. VG Stuttgart, B.v. 19.2.2014 - 12 K 4747/13 - beck-online).
  • VG Bayreuth, 27.09.2019 - B 5 E 19.718

    Einweisung als Polizeihauptkommissar der Besoldungsgruppe A 12

    Damit stand zum Stichtag 01.07.2019 noch nicht einmal der Inhalt der Beurteilung unabrückbar fest (vgl. VG Stuttgart, B.v. 19.2.2014 - 12 K 4747/13 - beck-online).
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